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Sittichzucht und -handel

Für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen ist gemäß § 17g Tierseuchengesetz (TierSG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1260) eine Erlaubnis erforderlich.

Entsprechende Merkblätter sowie ein Antragsformular finden Sie hier:

Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 17g TierSG

Merkblatt Sachkundenachweis/Sachkenntnisse für Züchter und Händler von Papageien und Sittichen gem. § 17g TierSG

Merkblatt über Psittakose/Ornithose

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Zucht und zum Handel mit Papageien und Sittichen


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