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Impf-Empfehlung für Medizinpersonal, Feuerwehren und chronísch Kranke

Vogelsberger Gesundheitsamt: Impfungen gegen Schweinegrippe beginnen am Montag, 26. Oktober
 
VOGELSBERGKREIS.   20. Oktober 2009.
 
Die Impfungen gegen die sogenannte Schweinegrippe (Neue Influenza A/H1N1) beginnen auch im Vogelsbergkreis am kommenden Montag, dem 26. Oktober. Dies teilt die Leiterin des Gesundheitsamts, Renate Meudt, in einer Presseerklärung mit. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Impfung in der ersten Phase für das Personal in medizinischen Einrichtungen, für Feuerwehrleute und für chronisch Kranke. Medizinpersonal und Feuerwehrleute, die sich impfen lassen möchten, werden direkt vom Gesundheitsamt geimpft. Chronisch Kranken wird empfohlen, sich mit dem Arzt ihres Vertrauens zu beraten und dort auch impfen zu lassen. Schwangeren wird eine spätere Impfung geraten, damit sichergestellt ist, dass der Impfstoff besser verträglich ist.
 
Trotz der bisher glücklicherweise milden Krankheitsverläufe der Influenza in Europa bestehe die Möglichkeit, dass es in den Herbst- und Wintermonaten zu einer starken Ausbreitung der Erkrankung und damit auch häufiger zu ernsthaften Verläufen komme, hatte Gesundheitsminister Banzer am Montag in Wiesbaden unterstrichen.
 
Impfkonzept der Landesregierung
 
Das Impfkonzept der Hessischen Landesregierung: Gemäß einer Verordnung der Bundesregierung werden bestimmte Personengruppen vorrangig geimpft. Dazu gehören: 1. Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material; 2. Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. chronische Krankheiten, wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder des Immunsystems); 3. Schwangere; 4. Personen, die in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind (Polizei, Feuerwehr). Chronisch Kranke und Schwangere werden von ihren Hausärzten bzw. Gynäkologen beraten und geimpft.
 
Schwangere sollten noch warten
 
Was die Impfung von Schwangeren betrifft, hat die Ständige Impfkommission empfohlen, bis zum Vorliegen weiterer Daten Schwangere mit einem nicht-adjuvantierten Impfstoff zu impfen. Ein solcher Impfstoff liegt momentan noch nicht vor, wird voraussichtlich aber in einigen Wochen zur Verfügung stehen. Eine Schwangerschaft ist aber keine Gegenanzeige für eine Impfung mit einem adjuvantierten Impfstoff. Schwangere können daher, vor allem wenn besondere Risiken vorliegen (z.B. chronische Grunderkrankungen, erhöhtes Infektionsrisiko), aufgrund einer individuellen Beratung mit einem adjuvantierten Impfstoff geimpft werden. Was bedeutet „adjuvantiert“? Ein Adjuvanz ist ein Zusatzstoff, der die Wirksamkeit des eigentlichen Serums erhöht.
 
Es wird empfohlen, dass sich werdende Mütter in jedem Fall an die sie behandelnden Gynäkologen wenden sollten, um sich über eine mögliche Impfung beraten zu lassen. Darüber hinaus stehen für die Beratung von Schwangeren Beratungsstellen an den drei hessischen Universitätskliniken (Frankfurt, Marburg, Gießen) zur Verfügung.
 
Was ist mit der Impfung gegen die „normale
saisonale Grippe“? Auf jeden Fall impfen lassen!
 
Das Vogelsberger Gesundheitsamt rät dringend dazu, sich auf jeden Fall gegen die „normale Grippe“ (saisonale Influenza) impfen zu lassen. Denn die Impfung gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe A/H1N1) schützt nicht vor der „normalen Grippe“. Die saisonale Grippe hat in der Vergangenheit oft zu erheblichen Komplikationen geführt, unterstreicht Fachärztin Renate Meudt. Dabei sei die Grippe nicht zu verwechseln mit einem „grippalen Infekt“, der völlig harmlos ist. Die beiden Impfstoffe – also der gegen die saisonale Grippe und der gegen die Schweinegrippe – sind kompatibel, das bedeutet, sie „vertragen sich“. Allerdings sollte man beide Impfungen nicht am selben Tag, sondern im Abstand von etwa zwei Wochen durchführen lassen.
 
Oberstes Gebot: Hygiene, Hygiene, Hygiene
 
Das Wichtigste bleibt aus Sicht von Amtsärztin Renate Meudt die Hygiene, also die Vorbeugung, die Vermeidung der Ansteckung. Hier könne sehr viel getan werden. Sehr häufig und sehr gründlich die Hände waschen, beim Gruß nicht die Hand geben, oft und gründlich Lüften, Abstand halten zu Menschen, die niesen (hier ist die Verbreitungsgefahr am allergrößten, viel größer als beim Husten), aufs Begrüßungsküsschen verzichten.
 
Informationen:
 
Bürgertelefon Bundesgesundheitsministerium
 030 / 34 64 65 100 und
0800 44 00 55 0 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

Gesundheitsamt Lauterbach 06641 / 977-173

www.neuegrippe.bund.de

www.grippeschutz.hessen.de

www.rki.de (Robert-Koch-Institut)

 


Neue Influenza A / H1N1 („Schweinegrippe“) Informationen für Kontaktpersonen

Dieses Informationsblatt wird vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises herausgegeben.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
 
Sie haben Kontakt mit einer Person gehabt, die mit dem Erreger der
Neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) infiziert ist. Da die Möglichkeit besteht, dass Sie sich ebenfalls angesteckt haben, möchten wir Sie

(1) über die Erkrankung und
(2) worauf Sie besonders achten sollten

kurz informieren.

Zu 1:

Dieses neue Grippevirus, das in Europa bisher meist nur zu leichten Krankheitsverläufen führt, kann bei krankheitsanfälligen Personen auch schwerwiegende oder in Einzelfällen sogar tödliche Erkrankungen hervorrufen.
Zu diesen besonders anfälligen Personen zählen nach bisheriger Erfahrung:

Dieses neue Grippevirus wird, wie auch die „normale“ Grippe, durch Husten, Niesen, etc. auf andere Menschen übertragen. In der Regel treten dann nach ca. 1 bis 7 Tagen erste Krankheitszeichen auf.

Zu 2:

Wichtig: Sie können bereits 1 Tag vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen und bis zu 7 Tagen nach Erkrankungsbeginn andere Menschen anstecken (bei Kindern bis zu 10 Tagen).

Um eine Weiterverbreitung verhindern und eine mögliche Ansteckung bei Ihnen früh erkennen zu können, sollten Sie für 7 Tage nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person (10 Tage, wenn die erkrankte Person ein Kind ist) folgende Verhaltensempfehlungen besonders berücksichtigen:

Wichtig: Sollten Sie in den nächsten 7 Tagen nach einem Kontakt eines oder mehrere der oben aufgeführten Krankheitszeichen an sich bemerken, informieren Sie bitte umgehend Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Wenn Sie eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, weisen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt telefonisch auf Ihr Kommen und Ihre Krankheitszeichen hin, damit entsprechende Hygienevorkehrungen getroffen werden können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Telefon 06641 / 977-170

 


Hygiene ist die beste Vorbeugung - Sieben wesentliche Tipps

Auf eines weist das Kreisgesundheitsamt ganz besonders hin: Hygiene ist ein bedeutender Beitrag zur Vorbeugung der Influenza.

Hände regelmäßig und oft gründlich waschen und vom Gesicht fernhalten

Die Hände kommen den ganzen Tag über mit Gegenständen und Menschen in Berührung – und deshalb auch mit Viren. Da die Erreger von den Händen leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen können, ist es wichtig, der Hygiene der Hände besondere Beachtung zu schenken. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig, besonders vor dem Zubereiten von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang oder wenn Sie nach Hause kommen – und zwar so: Die Hände unter fließendes Wasser halten, anschließend Seife 20 bis 30 Sekunden auch zwischen den Fingern verreiben, dann sorgfältig abspülen und abtrocknen – in öffentlichen Einrichtungen wenn vorhanden mit einem Papiertuch. Versuchen Sie darüber hinaus, die Hände möglichst vom Gesicht fernzuhalten.

Hygenisch husten

Beim Husten ist „Hand vor den Mund“ zwar gut gemeint, aber ungesund. Zumindest für Ihre Mitmenschen. Schließlich katapultieren Sie dabei eine große Anzahl von Viren aus Ihrem Körper, die dann an Ihren Händen kleben bleiben. Berühren Sie nun Gegenstände oder Mitmenschen, dann verbreiten Sie die Viren weiter. Husten Sie also lieber nicht in die Hand, sondern in Ihren Ärmel. Dann bleiben Ihre Hände sauber. Halten Sie außerdem beim Husten größtmöglichen Abstand zu anderen Personen und wenden Sie sich dabei von Ihrem Gegenüber ab.

Krankheit zu Hause richtig und vollständig auskurieren

Wenn Sie krank sind, sollten Sie nicht arbeiten gehen. Denn Sie gefährden nicht nur Ihre eigene Gesundheit und werden langsamer wieder fit, Sie können auch Kollegen und andere Menschen in Ihrer Umgebung anstecken. Wenn hierdurch ganze Abteilungen erkranken, schadet dies Ihrem Arbeitgeber mehr als der Ausfall einer Einzelperson. Wer krank zur Arbeit erscheint, kann sich ohnehin schlechter konzentrieren und macht mehr Fehler. Gehen Sie also bei fieberhafter Erkältung, Magen-Darm-Infekt oder Grippe nicht zur Arbeit, sondern kurieren Sie Ihre Krankheit aus. Wägen Sie außerdem ab, ob Sie ärztliche Hilfe benötigen. Und denken Sie immer daran: Ihre Gesundheit nützt allen – Ihnen und Ihren Kollegen.

Auf erste Anzeichen achten

Bei Grippe besteht die Gefahr, andere Menschen anzustecken, auch wenn die Krankheit bei Ihnen noch gar nicht ausgebrochen ist. Achten Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen auf erste Anzeichen von Viruserkrankungen: Typisch für Grippe ist plötzliches hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen. Plötzliche Übelkeit, Nehmen Sie solche Anzeichen ernst und beachten Sie gerade dann besonders die Hygienetipps.

Trinken, Ruhe, Arzt aufsuchen

Bei vielen Viruserkrankungen ist man meist sein eigener Arzt und verordnet sich bewährte Hausmittel, z. B. viel trinken und schlafen, Ruhe, Tees und Inhalationen sowie Medikamente gegen verstopfte Nase, Halsschmerzen usw. Den wichtigsten Beitrag zum Gesundwerden leistet das körpereigene Abwehrsystem: Husten und Schnupfen befördern die Viren aus dem Körper, Fieber bringt die Abwehr auf Hochtouren. Ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten bei Grippe einen Arzt zu Rate ziehen. Bei Magen-Darm-Infektionen mit starkem Flüssigkeitsverlust benötigen vor allem Kinder häufig ärztliche Hilfe beim Gesundwerden.

Familienmitglieder schützen

Es ist gut, wenn Sie sich zu Hause auskurieren; allerdings sind dann besonders Ihre Familienmitglieder ansteckungsgefährdet. Schützen Sie sie, indem Sie Abstand halten und auf Körperkontakt wie Umarmen, Küssen usw. verzichten. Schlafen Sie nach Möglichkeit in einem separaten Raum. Achten Sie auf generelle Sauberkeit Ihrer Wohnung, insbesondere in Küche und Bad. Auch beim Naseputzen gibt es eine klare Empfehlung: Verwenden Sie stets ein Einmaltaschentuch, das Sie wirklich nur einmal benutzen und sofort entsorgen, z. B. in einer am Bett bereitliegenden Plastiktüte. Waschen Sie sich wenn möglich anschließend die Hände, um eine Virusübertragung auf andere Menschen zu vermeiden.

Geschlossene Räume regelmäßig und richtig lüften

Bei der Arbeit oder zu Hause gilt: In geschlossenen Räumen kann die Anzahl der Viren in der Luft stark ansteigen. Regelmäßiges Lüften wirkt dem entgegen und senkt so das Ansteckungsrisiko. Außerdem verbessern Sie durch Lüften das Raumklima und verhindern ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute, die zur Abwehr von Viren sehr wichtig sind. Lüften Sie mindestens drei- bis viermal am Tag für jeweils zehn Minuten.

Weitere Informatione finden Sie auch auf der Seite www.wir-gegen-viren.de


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