Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz hat jede/-r Auszubildende und jede/-r Arbeitnehmer/-in in Hessen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub zur politischen und/oder beruflichen Bildung (§§ 1-5 HBUG) zusätzlich zum Erholungsurlaub, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits sechs Monate besteht.
Wichtig hierbei sind eine rechtzeitige schriftliche Antragstellung ( spätestens 6 Wochen vorher) beim Arbeitgeber.
Bei unseren Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub gekennzeichnet sind, kann von der oben geschilderten Regelung Gebrauch gemacht werden.
Nähere Infos gibt´s im Jugendbildungswerk (JBW).
Über den unten stehenden Link kann die offizielle Informationsbroschüre zum Thema "Bildungsurlaub" auch direkt von der Homepage des Hessischen Sozialministeriums heruntergeladen werden (.pdf-Format).