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Recht auf Bildungsurlaub

Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz hat jede/-r Auszubildende und jede/-r Arbeitnehmer/-in in Hessen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub zur politischen und/oder beruflichen Bildung (§§ 1-5 HBUG) zusätzlich zum Erholungsurlaub, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits sechs Monate besteht.

Wichtig hierbei sind eine rechtzeitige schriftliche Antragstellung ( spätestens 6 Wochen vorher) beim Arbeitgeber. 

Bei unseren Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub gekennzeichnet sind, kann von der oben geschilderten Regelung Gebrauch gemacht werden.

Nähere Infos gibt´s im Jugendbildungswerk (JBW).

Über den unten stehenden Link kann die offizielle Informationsbroschüre zum Thema "Bildungsurlaub" auch direkt von der Homepage des Hessischen Sozialministeriums heruntergeladen werden (.pdf-Format).

Informationen zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz


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