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Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

Um ein Naturschutzgebiet ausweisen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass ein besonderer Schutzgrund vorliegt. Daher werden vor der förmlichen Ausweisung Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt, in denen botanische und zoologische Bewertungen ebenso einfließen wie Aspekte des Landschaftsschutzes. Am Ende eines Ausweisungsverfahrens steht die jeweilige Naturschutzgebietsverordnung, die nach deren Veröffentlichung Rechtskraft erlangt.

Das Naturschutzgebiet ist die strengste Schutzform. In Naturschutzgebietsverordnungen wird vorrangig eine Nutzung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege festgeschrieben. Der Beeinträchtigung oder Zerstörung des ökologischen Wirkungsgefüges in einem Naturschutzgebiet soll durch die Steuerung der Nutzung und dem Verbot bestimmter Handlungen entgegen-gewirkt werden. Dabei wird auf die Gegebenheiten des jeweiligen Schutzgebietes abgestellt. Grundsätzlich soll nur das zugelassen werden, was dem Schutzgrund nicht entgegensteht.

Über die Verbote hinaus ist es auch das Ziel einer Naturschutzgebietsausweisung, Entwicklungsziele und Pflegevorschläge in sogenannten Pflegeplänen zu entwickeln und umzusetzen.

Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist im Regelfall die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen zuständig. Neben der Gebietsausweisung obliegt es der Oberen Naturschutzbehörde auch, Verstöße gegen Verbotstatbestände zu ahnden, Befreiungen von Verboten auszusprechen und die Pflege und Entwicklung von Naturschutzgebieten zu koordinieren. Gebiete unter 5 ha Größe können von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen werden.

Im Vogelsbergkreis sind derzeit insgesamt 45 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.822 ha ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil an der gesamten Kreisfläche von ca. 1,25 %. Gebiete auf Ebene der Unteren Naturschutzbehörde (< 5 ha) wurden bisher nicht ausgewiesen.

Beispielhaft sei hier kurz das Gebiet „Ober-Mooser Teich“ angeführt, weitere Informationen finden sich im Kap. 5.5 des Umweltberichtes.

Als eines der ersten NSGs im Vogelsbergkreis wurde der "Ober-Mooser Teich" im Jahr 1975 ausgewiesen.

Einst im Mittelalter von Menschenhand zur Fischzucht angelegt entwickelte sich hier im Lauf der Jahrhunderte eine besondere Qualität als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Besonders die Wasser- und Uferflächen ziehen Enten-, Taucher- und Limikolenvögel an. Bislang konnten hier 104 Brut- und Nahrungs-gastvogelarten (u.a. Knierrim, 1980; Jäger, M., 1985-2000) nachgewiesen werden. Im Frühjahr und Herbst bietet der Ober-Mooser Teich im Zusammenspiel mit u.a. dem Reichloser Teich und Rothenbachteich (beide NSG seit 1976) Rastmöglichkeiten für unzählige Zugvögel. Das Gebiet beheimatet aber auch zahlreiche Pflanzenarten hauptsächlich der Feuchtwiesen. Mit dem Ziel, den Schutz für das Gebiet gewähren zu können, ist dem Naturschutzbund Hessen e.V. (NABU) im Jahr 2000 der Ankauf der Ober-Mooser und Reichloser Teiche mit verschiedenen Nebenflächen gelungen.

Die schonende Pflege und Entwicklung der Gewässer-, Grünland- und Gehölzflächen soll in den nächsten Jahren verbessert werden.

Wunsch ist es auch, ein Umweltbildungskonzept in Gang zu bringen, um dem Menschen die Besonderheiten und Schönheiten dieses Landschaftsteiles näher zu bringen.

 

Bild: Ober-Mooser-Teich

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