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Das Aufgabengebiet "Landwirtschaftliches Förderwesen" umfasst:

Bearbeitung und Bewilligung der Anträge in folgenden Bereichen:

a. Flächenbezogene und betriebliche Förderung
    
    - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)                         
    - Hess. Kulturlandschaftsprogramm (HEKUL)
    - Betriebsprämie (BP)
    - Hess. Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)

      Tel. Lauterbach:    06641/977-3514 bis -3516 u. -3510
      Tel. Alsfeld:          06631/786-143 u. 144 u. 122

b. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

    (Tel. 06641/977-3503 u. 06631/786-131)

c. Förderung und Beratung im Bereich Direktvermarktung , Prokuktinnovation 
   und Erzeuger-Verbraucher Dialog
 
   (Tel. 06641/977-3534) 
 

Gemeinsamer Antrag 2011

Neuerungen / Wichtiges:

Betriebsübergaben / Änderung der Bankverbindung:

Bei Betriebsübergaben ist so frühzeitig wie möglich der Antrag für einen Betriebs- bzw. Personenident zu stellen, da der Gemeinsame Antrag nur mit den entsprechenden Identnummern gestellt und erforderliche Übertragungen von Zahlungsansprüchen in ZID vorgenommen werden können.

Für die Änderung einer Bankverbindung ist als Nachweis der Kontoinhaberschaft eine Bankbestätigung nach dem im Gemeinsamen Antrag beigefügten Muster oder der Bundespersonalausweis und die Bank-Karte im Original vorzulegen.

 

Pensionstiere:

Pensionstiere sind jetzt auf der Seite 5 „Tierhaltung“ im Jahresdurchschnitt anzugeben.

 

Sofortprogramm des Bundes für Milcherzeuger:

Umfasst die Grünlandprämie und die Kuhprämie. Hierzu ist die Eigenschaft als Milcherzeuger und -vermarkter im April 2011 durch Vorlage der Milchgeldabrechnung April 2011 bzw. einer Bescheinigung des Hauptzollamtes über die Direktvermarktungsreferenzmenge bis 30.06.2011 nachzuweisen.

De-Minimis-Erklärung: Die Anlage ist zur Beantragung der Kuhprämie 2011 einzureichen. Der PI, der Name und Ort (analog dem FNN) sowie die bisher erhaltenen De-Minimis-Beihilfen sind vorgetragen, können aber in Einzelfällen wegen einer noch nicht erfolgten Nachberechung aufgrund der Luftbildverifizierung falsche Angaben bezüglich der Höhe der Beihilfe enthalten.

 

Flächen- und Nutzungsnachweis:

Der FNN ist sorgfältig auf Größe und Vorhandensein (auch auf den übersandten Luftbildern) aller Schläge zu kontrollieren, da z.B. die am Tag des Datenabzugs noch unbearbeiteten Schläge aus der Luftbildverifizierung 2009 im Kalenderjahr 2010 im FNN und im Luftbild fehlen können.

Dauergrünland (NC 459, 490, 592) ist in diesem Jahr auf dem FNN nicht mehr vorgetragen.

Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- und Dunglagerplätze gelten, sofern sie dauerhaft angelegt oder über 100 m² groß sind, in der Betriebsprämie als NLF und sind mit der Codierung 994 und 996 zu beantragen

 

Luftbilder (Orthofotos):

Dieses Jahr sind den Antragsunterlagen überwiegend Luftbilder in Echtfarben beigefügt. Diese stammen für den Großteil des Vogelsbergkreises aus dem Jahr 2009. Lediglich in einigen Grenzgemarkungen zu den Landkreisen Gießen, Marburg-Biedenkopf und Schwalm-Eder stammen diese noch aus 2008 und werden dann auch in den bekannten Infrarotfarben dargestellt.

Es sollte wegen der jährlich erfolgenden Luftbildverifizierung besonderes Augenmerk auf die Richtigkeit der vorgetragenen Bewirtschaftungsgrenzen (zu Nachbarschlägen, Wegen, Wald etc.) und den Abzug nicht landwirtschaftlicher Flächen (Hütten, Lagerflächen etc.) gelegt werden.

 

Zahlungsansprüche / ZID:

Zahlungsansprüche werden bereits nach zweijähriger Nichtnutzung zugunsten der nationalen Reserve eingezogen.

 

Forstwirtschaft: Bei Mischbetrieben (Forst- und Landwirtschaft) erfolgt die Antragstellung für die Erstaufforstungsverlustprämie über den Gemeinsamen Antrag. Der Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) und die Luftbilder mit dem Zusatz „FF“, die ebenfalls abzugeben sind, werden vom Amt für den ländlichen Raum an die Forstbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für den ländlichen Raum
Adolf-Spieß-Str. 34
36341 Lauterbach

Telefon: (06641) 977-3500
Fax:       (06641) 977-3501

oder

Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für den ländlichen Raum
Marburger Str. 69 
36304 Alsfeld 

Telefon: (06631) 786-0 
Fax:       (06631) 786-154

 
Email: alr@vogelsbergkreis.de
 

Weitere Hinweise unter Aktuelles / Hinweise / Veranstaltungen.


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