Die Jugendhilfeplanung ist ein komplexes Aufgabengebiet mit folgenden wesentlichen Aufgabenstellungen:
Jugendhilfeplanung ist die Entwicklung von Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Hilfsmittel sind u.a. quantitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, Bewertungen der IST-Situation, Prioritätensetzungen für die Umsetzung von Aufgaben und Konzepten sowie die Überprüfung (Controlling).
Jugendhilfeplanung ist ein Forum kommunalpolitischer Entscheidungsfindung (Jugendhilfeausschuss, Kreisgremien) und ein Instrument zur Beteiligung Betroffener an der Formulierung von Planzielen, Angebotsstrukturen und Prioritäten.
Jugendhilfeplanung ist also ein Instrument zur Steuerung der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe. Sie bereitet jugendhilfepolitische Entscheidungen vor (Strategische Jugendhilfeplanung).
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat nach dem Sozialgesetzbuch VIII § 79 ff die Aufgabe der Wahrnehmung der Planungsverantwortung als Regelaufgabe zugewiesen bekommen.
Die klassische Jugendhilfeplanung gliedert sich in
Die Jugendhilfeplanung geschieht in der Regel unter der Beteiligung von Betroffenen und der freien Träger der Jugendhilfe.
Jugendhilfeplanung geschieht operational in der Regel in Planungsgruppen, z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung von Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Förderung der Erziehung in der Familie.
Jugendhilfeplanung ist im Rahmen einer Grundsicherung von Leistungen der Jugendhilfe nichts anderes als knappe Güter gezielt und wirksam zu verteilen.
Zuständig: Amt Lauterbach, Herr Filzinger, Tel. 06641/977-438
Aktuelles:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird momentan in einer Planungsgruppe ein Konzept zur Förderung von Kindern und Familien mit dem Namen FEEH (Frühes Wahrnehmen und Erkennen von notwendigen Hilfen) erarbeitet.