Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere
Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Aufgaben- bzw. Arbeitsbereiche der Jugendhilfe werden im Amt für Jugend, Familie und Sport des Vogelsbergkreises (zugleich auch für Sportförderung zuständig) wahrgenommen.
Bitte klicken Sie auf das gewünschte Thema:
Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Fachstelle Jugendhilfeeinrichtungen
Fachstelle Kindertageseinrichtungen
Jugend- und Elternberatungsstelle
Koordinationsstelle Kindertagesbetreuung
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Weitere Informationen sind zu erhalten bei:
Vogelsbergkreis
Amt für Jugend, Familie und Sport
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon 06641/977-0
Telefax 06641/977-439
sowie
Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld
Telefon 06631/792-0
Telefax 06631/792-840
E-Mail: jugendamt@vogelsbergkreis.de