Die untere Jagd- und Fischereibehörde ist Ihr Partner in Jagd- und Fischereiangelegenheiten.
Die Tätigkeit der unteren Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz geregelten Wildhege, der zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken, Prüfung der Bedingungen zur Jagdpacht, Jagdscheinerteilung sowie -widerruf, der Abschussplanung und deren Kontrolle sowie die Wahrnehmung der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften.
Durch die Fischereibehörde erfolgt die Zulassung zur Fischerprüfung sowie deren Durchführung, die Bestellung von Fischereiaufsehern sowie die Prüfung von Fischereipachtverträgen.
Die Beantwortung von Rechtsfragen auf dem Gebiet des Fischereirechtes stellt eine weitere Aufgabe dar.
Entsprechende Vordrucke können Sie bei dem Sachgebiet Jagd- und Fischereiwesen telefonisch anfordern oder herunter laden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Jagd- und Fischereiwesen
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: 06641/ 977-140, -142
Fax: 06641/ 977-149
E-Mail: jagdbehoerde@vogelsbergkreis.de
fischereibehoerde@vogelsbergkreis.de