Sie befinden sich: » Startseite » THEMEN » Recht » Satzungen » Hauptsatzung 

Hauptsatzung des Vogelsbergkreises vom 13.11.1978 in der Fassung vom 26.05.2011

§ 1
Wappen und Flagge

Der Vogelsbergkreis führt als Kreiswappen in einem durch eine Silberleiste schräg links geteilten Schild oben in Rot zwei silberne Türkenbundlilien, unten in Blau den dreimal von Silber und Rot geteilten Löwenkopf mit goldener Krone.

Die Kreisflagge ist dreibahnig blau-weiß-rot. In der oberen Hälfte ist das Kreiswappen aufgelegt.

Die Führung des Kreiswappens und der Kreisflagge ist in einer besonderen Satzung zu regeln.

§ 2
Ehrungen

An Personen, die sich um das öffentliche Wohl und das Ansehen des Vogelsbergkreises verdient gemacht haben, kann eine Auszeichnung in Form eines Ehrenbechers mit silberner Anstecknadel oder eines Ehrentellers mit goldener Anstecknadel verliehen werden.

Das Nähere ist in einer besonderen Satzung zu regeln.

§ 3
Vertreter des Kreistagsvorsitzenden (§ 31 HKO)

Zur Vertretung des Kreistagsvorsitzenden im Falle seiner Verhinderung sind fünf Vertreter zu wählen.

§ 4
Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Kreistagsvorsitzenden, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden.

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, den Kreistagsvorsitzenden bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen. Der Landrat nimmt an den Sitzungen des Ältestenrates beratend teil.

Die Beratungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich.

§ 5
Zusammensetzung des Kreisausschusses (§ 36 HKO)

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem ehrenamtlichen Ersten und weiteren 13 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

§ 6
Ausschüsse des Kreistages (§ 33 HKO)

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten bildet der Kreistag aus seiner Mitte folgende Ausschüsse:

1. Haupt-, Finanz-, Personal- und Gleichstellungsausschuss
2. Ausschuss für Jugend, Gesundheit und Soziales 
3. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
4. Ausschuss für Bau, Wirtschaftsförderung und Verkehr
5. Ausschuss für Klima, Energie, Landwirtschaft, und Umwelt.

Weitere Ausschüsse können gebildet werden.

Die Ausschüsse wählen ihren Vorsitzenden und die erforderliche Zahl von Stellvertretern selbst. Die Zahl der Ausschussmitglieder wird vom Kreistag im Einzelfall festgelegt.

§ 7
Öffentlichkeit der Sitzungen (§§ 32, 33 HKO, § 52 HGO)

Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse, mit Ausnahme der Sitzungen des Wahlvorbereitungsausschusses, sind öffentlich.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind spätestens am Tage vor der Sitzung öffentlich bekannt zu machen.

§8
Doppelte Buchführung (§ 52 Abs. 1 HKO, §§ 114a ff HGO)

Die Haushaltswirtschaft des Vogelsbergkreises wird ab dem Haushaltsjahr 2009 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.

§ 9
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (§ 18 HKO, § 27 HGO)

Ehrenamtlich für den Vogelsbergkreis tätige Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles und ihrer Fahrtkosten und können eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Das Nähere ist in einer besonderen Satzung zu regeln.

§ 10
Öffentliche Bekanntmachungen (§ 6 HKO)

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch einmaliges Einrücken des vorgesehenen Textes unter der Überschrift "Öffentliche Bekanntmachung für den Vogelsbergkreis" in den nachstehenden 
Tageszeitungen:

1. Lauterbacher Anzeiger, Lauterbach
2. Alsfelder Allgemeine, Alsfeld
3. Oberhessische Zeitung, Alsfeld
4. Kreisanzeiger für Wetterau und Vogelsberg, Gießen
5. Schlitzer Bote, Schlitz

Für den Fall, dass diese vorgeschriebene Bekanntmachungsform wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Zufälle ganz oder auch teilweise nicht angewandt werden kann, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich oder allein durch den mindestens 7 Tage dauernden Aushang an einer Anschlagtafel in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung in Lauterbach und Alsfeld.

Beginn und Ende des Aushanges sind auf dem zu veröffentlichenden Text zu vermerken. Die öffentliche Bekanntmachung ist in diesem Falle, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, in der vorgeschriebenen Form ganz oder teilweise unverzüglich nachzuholen.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekannt zu machen, so erfolgt ihre Auslegung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, jeweils für die Dauer von mindestens 7 Tagen zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung in Lauterbach und Alsfeld. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Tageszeit und Dauer der Auslegung sind spätestens am Tage vor Beginn der Auslegung in den Formen der Absätze 1 oder 2 öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung (Abs. 1) ist mit dem Ablauf des Tages vollendet, an dem die letzte Zeitung mit der Bekanntmachung erscheint. In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollendet, an dem die Aushang- bzw. Auslegungsfrist endet.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lauterbach, den 26.05.2011

Vogelsbergkreis
- Der Kreisausschuss -

Marx
Landrat


[Druckversion erzeugen]
» Stichwortsuche



» AKTUELLES:

Mitten in Deutschland –
mitten in Hessen: Willkommen
im Vogelsberg [mehr]

Die 19 Städte und Gemeinden
des Kreises [mehr]

02.02.2012
Thomas Koch, Jürgen Schad, Manfred Hasemann und Rolf Köhler sind neue organisatorische Leiter im Rettungsdienst [mehr]

01.02.2012
Montag, 6. Februar, Telefonsprechstunde für Senioren [mehr]

31.01.2012
Das ganze Programm 2012 Jugendarbeit und Jugendbildung zum Durchblättern [mehr]

31.01.2012
Jetzt anmelden: Attraktive Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche im Frühling und im Sommer [mehr]

27.01.2012
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Landkreis bietet fast 200 Tagespflegeplätze - Wer hat Interesse, als Tagesmutter oder als Tagesvater zu arbeiten? [mehr]

26.01.2012
Praxisforum Ärzteversorgung - Landrat Marx stellte Vogelsberger Konzept vor - Wirtschaftsminister und Sozialminister loben Vogelsberger Initiativen [mehr]

25.01.2012
Kreiskrankenhaus: HFA empfiehlt, mit Lauterbach und Bad Hersfeld weiter zu verhandeln [mehr]

24.01.2012
Neue Trinkwasserverordnung bringt neue Pflichten für Gebäudeeigentümer von Mehrfamilienhäusern - Jährliche Untersuchung auf Legionellen [mehr]

18.01.2012
Landrat Marx ermutigt künftige Azubis zu Leistung in einem jungen Team [mehr]

17.01.2012
Demografie: Landrat Marx plädiert für den Ausbau und die Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements [mehr]

12.01.2012
Straßenbeitragssatzung in Schlitz: Der Landrat und sein designierter Nachfolger stellen sich vor die Kommunalaufsicht [mehr]

12.01.2012
Landrat Marx ernennt Hubert Helm zum stellvertretenden Kreisbrandinspektor [mehr]

12.01.2012
Die Volkshochschule des Vogelsbergkreises startet mit vollem Programm ins Frühjahr 2012 - 343 Kurse [mehr]

06.01.2012
Zensus 2011: Ehrenamtliche Mitarbeiter des Landkreises sind erneut unterwegs [mehr]

05.01.2012
Die Sternsinger sangen für den Landrat [mehr]

04.01.2012
Kreisverwaltung legt „Beteiligungsbericht 2011“ vor – Von RMV bis ZAV, von ZOV bis GWV [mehr]

31.12.2011
Grußwort des Landrats zum Jahreswechsel – „Vogelsbergkreis ist gut aufgestellt“ [mehr]

23.12.2011
Erster Kreisbeigeordneter Görig überreichte in Schotten 20 „KiSS“-Siegel an Vogelsberger Kindertageseinrichtungen [mehr]

23.12.2011
Vorübergehende Schließung des Hallenbades in Schlitz [mehr]

22.12.2011
Pflegestützpunkt - Positive Bilanz nach einem Jahr [mehr]

Treffer 1 bis 20 von 3525