HIAP ist ein Teil der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen und besteht insbesondere aus folgenden Förderverfahren:
- Ökologischer Landbau
- Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten (Wintersaaten)
- Anlage von Blühflächen oder Schonstreifen
- Standortangepasste Grünlandextensivierung
- Bewirtschaftung von besonderen Lebensräumen oder Habitaten
Allgemeines:
Alle Flächen müssen im Gemeinsamen Antrag (GA) und Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) des jeweiligen Antragsjahres aufgeführt sein.
Für das Antragsjahr 2009 gilt:
- Neu-Antragsstellung mit dem GA 2009 (15. Mai 2009)
- Ende des Jahres 2009 Bewilligung (Rahmenvertrag)
- Vepflichtung beginnt am 01.01.2010
- Erste Auszahlung Frühjahr 2011
- Flächen können bis zum 3. Förderjahr nachgemeldet werden
Grundpflichten:
- Dauergrünlandanteil nicht verringern
- Keine Überweidung bzw. Unternutzung
- Einhaltung von Cross Compliance sowie Dünge- und Pflanzenschutz
- Führen eines Bestandsregisters nach der Viehverkehrsverordnung
Ökologischer Landbau:
Förderung:
Acker und Grünland - 160 €/ha (in Wasser- und Naturschutzgebieten 120 €/ha)
Gemüsebau - 320 €/ha
Dauerkulturen - 560 €/ha
Kontrollkostenzuschuss - 35 €/ha (max. 530 €/Betrieb)
Flächen, die stillgelegt sind oder aus der Produktion genommen wurden, werden nicht gefördert. Die Verpflichtung erstreckt sich dennoch auf alle Flächen des Betriebes.
Beihilfevoraussetzung:
- der gesamte Betrieb muss nach der EG-Öko-Verordnung VO (EWG)
Nr. 2092/91 wirtschaften
- Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland
(nur die Tiere, die auch der Kontrolle der VO (EWG) Nr. 2092/91 unterliegen
- Abschluss eines Vertrages mit einer in Hessen beliehenen Kontrollstelle
- Vorlage einer "Bescheinigung über die Kontrolle des Betriebes"
Bei einer Fördersumme unter 500 € wird nicht ausgezahlt.
Beratung und Auskunft:
Frau Mauß / Herr R. Rausch (Alsfeld) Tel.: 06631/786-143 oder 122
Herr Bien / Herr Mohr (Lauterbach) Tel.: 06641/977-3514 oder -3510