Der Vogelsbergkreis ist am 1. August 1972 entstanden. Grundlage war das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. I S. 215). Der Vogelsbergkreis umfasst die Gebiete der früheren Landkreise Alsfeld und Lauterbach, Teile des ehemaligen Landkreises Büdingen (Stadt Schotten) und einzelne Gemeinden der ehemaligen Landkreise Fulda, Gelnhausen und Ziegenhain.
Der Kreis ist kommunal-verfassungsrechtlich (Hessische Kreisordnung, HKO) sowohl Gemeindeverband als auch Gebietskörperschaft. Er hat im Rahmen seines gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Das Gebiet des Kreises ist zugleich Bezirk der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.
Der Kreis ist eine institutionell selbstständige Verwaltungseinheit. Er ist ausschließlicher und eigenverantwortlicher Träger der öffentlichen Verwaltung zur Wahrnehmung der auf sein Gebiet begrenzten überörtlichen Angelegenheiten. Es sind ihm auch Aufgaben durch Bundes- und Landesgesetze übertragen.
Organe des Kreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat mit im Einzelnen festgelegten Zuständigkeiten. Träger des Aufgabenvollzugs ist die Kreisverwaltung (siehe: Kreisverwaltung - Standorte - Gliederung).