Der Vogelsbergkreis ist Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz . Er hat die Gemeinden und Städte des Vogelsbergkreises bei ihren Aufgaben im Bereich des Brandschutzes zu unterstützen und zu fördern. Der Brandschutz gliedert sich in zwei Bereiche
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Allgemeine Gefahrenabwehr
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 06641/977-3012
Fax: 06641/977-3010
E-Mail: brandschutz@vogelsbergkreis.de

Im abwehrenden Brandschutz sind die Feuerwehren tätig.
Im Vogelsbergkreis gibt es 179 Freiwillige Feuerwehren sowie 3 Werkfeuerwehren und 4 freiwillige Betriebsfeuerwehren.
Im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes werden regelmäßig Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Ebenso werden Lehrgänge auf Kreisebene angeboten.
Dies sind:
Grund-, Maschinisten-, Trupp-, Funk-, Atemschutz-, Bahn- und Motorkettensägelehrgänge.
Die hessische Landesfeuerwehrschule in Kassel führt weitere Lehrgänge durch.
Für den abwehrenden Brandschutz werden Planungen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr im Kreis vorgenommen. Zur Unterstützung und Beratung der Feuerwehren werden regelmäßig Dienstversammlungen durchgeführt. Einmal im Jahr werden Feuerwehrleistungsübungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene durchgeführt.
Es müssen alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen umgesetzt und beachtet werden.

Bei dem vorbeugenden Brandschutz ist hauptsächlich auf den baulichen Brandschutz hinzuweisen. Die Brandschutzdienststelle hat Gefahrenver-hütungsschauen durchzuführen und bei größeren Baumaßnahmen brandschutztechnische Stellungnahmen abzugeben.
Diese Bauten sind immer wieder zu überprüfen.
Ebenso sind allgemeine Stellungnahmen bei Bebauungsplänen, Wasserversorgung, kulturhistorischen Gebäuden und Naturschutzanlagen abzugeben.
Dadurch ist eine gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Architekten und Bauherrn entstanden.