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… wenn es um den Führerschein, Taxischein/ Personenbeförderungsschein geht. 

 

Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins

Kartenfuehrerschein

Möchten Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Euro-Kartenführerschein umtauschen, benötigen wir auf jeden Fall:

  • Ihren gültigen Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
  • Ihren alten Führerschein. 

Bei der Beantragung eventueller Sonderklassen sind noch weitere Unterlagen bzw. Bescheinigungen erforderlich. Einzelheiten erfahren Sie durch die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde.

Übersicht der neuen Führerscheinklassen (PDF)
 


Internationaler Führerschein

Bei Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie neben dem nationalen Führerschein auch einen internationalen Führerschein. Für das Ausstellen des internationalen Führerscheins bringen Sie bitte mit:

Hinweis: die Ausstellung des Internationalen Führerscheins ist nur möglich in Verbindung mit einem neuen EU-Karten-Führerschein.


Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Wenn bei Verlust oder Diebstahl ein Ersatzführerschein ausgestellt werden soll benötigen wir:


Verlängerung Klasse 2/Personenbeförderungsschein

Steht bei Ihnen die Verlängerung Ihres Führerscheines der Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr) oder Ihres Taxi- bzw. Personenbeförderungsscheines an, setzen Sie sich bitte im Vorfeld (3 Monate vorher) mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.


Begleitetes Fahren mit 17

Jugendliche können bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Begleitperson erlaubt. Hierbei sollen bereits mit 17 Jahren Fahrpraxis und Fahrroutine entwickelt werden, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Hierzu möchte Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises nachfolgend einige Info´s geben.

 

 

Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde

Vogelsbergkreis
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Fahrerlaubnisbehörde
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach

Tel. 0 66 41 - 977 965 oder -966 
Fax 0 66 41 - 977 969
E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de


Aussenstelle Alsfeld

Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld

Tel. 0 66 31 - 792 727 oder -728
Fax 0 66 31 - 792 729
E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. (Alsfeld) 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi. (Lauterbach) 07:00 Uhr - 17:00 Uhr

 


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