
Möchten Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Euro-Kartenführerschein umtauschen, benötigen wir auf jeden Fall:
Bei der Beantragung eventueller Sonderklassen sind noch weitere Unterlagen bzw. Bescheinigungen erforderlich. Einzelheiten erfahren Sie durch die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde.
Bei Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie neben dem nationalen Führerschein auch einen internationalen Führerschein. Für das Ausstellen des internationalen Führerscheins bringen Sie bitte mit:

Wenn bei Verlust oder Diebstahl ein Ersatzführerschein ausgestellt werden soll benötigen wir:

Steht bei Ihnen die Verlängerung Ihres Führerscheines der Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr) oder Ihres Taxi- bzw. Personenbeförderungsscheines an, setzen Sie sich bitte im Vorfeld (3 Monate vorher) mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Seit dem 01.10.2006 wird in Hessen der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchgeführt. Jugendliche können dann bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Begleitperson erlaubt. Hierbei sollen bereits mit 17 Jahren Fahrpraxis und Fahrroutine entwickelt werden, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.
Hierzu möchte Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises nachfolgend einige Info´s geben.
Vogelsbergkreis
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Fahrerlaubnisbehörde
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach
Tel. 0 66 41 - 977 965 oder -966
Fax 0 66 41 - 977 969
E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de
Aussenstelle Alsfeld
Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld
Tel. 0 66 31 - 792 727 oder -728
Fax 0 66 31 - 792 729
E-Mail: fahrerlaubnis@vogelsbergkreis.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. (Alsfeld) 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi. (Lauterbach) 07:00 Uhr - 17:00 Uhr