Die Fachstelle für Kindertageseinrichtungen bietet einen umfassenden Beratungsservice für alle Träger, Eltern und Personal von Kindertageseinrichtungen im Vogelsbergkreis an. Das Angebot umfasst insbesondere
Zuständig Amt Lauterbach
für Kindertageseinrichtungen | Sachbearbeiterin | Telefon |
im Altkreis Alsfeld (außer | Frau Lein | 06641/977-419 |
im Altkreis Lauterbach (außer Schwalmtal) und Gemünden | Frau Pelinka | 06641/977-441 |
Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen
Fortbildungsprogramm 2011/2012 und
Angebote der Fachschule für Sozialpädagogik
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8a SGB VIII verpflichtet Kindertageseinrichtungen bei Hinweisen auf Gefährdungen für das Wohl von Kindern tätig zu werden. Gefährdungsrisiken sind zu erkennen, einzuschätzen und entsprechende Verfahren im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes durchzuführen.
Dokumentation des Verfahrensablaufs gemäß § 8a SGB VIII für Kindertageseinrichtungen nach Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Integration von Kindern mit (drohender) Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder
Nach der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz haben Kinder, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder denen eine nicht nur vorübergehende wesentliche Behinderung droht und die auf Grund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen, Anspruch auf Förderzuschuss für die Schaffung von einem Integrationsplatzes in einer Kindertageseinrichtung.
Informationsblatt für Eltern und das entsprechende Schaubild
Formular zur Erstellung eines Entwicklungsberichtes und die ensprechende Checkliste zum Entwicklungsbericht
Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 bis 2013
Der Bund hat für den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder Investitionsmittel für die Jahre 2008 bis 2013 bereitgestellt. Das Ziel von Bund und Land ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für durchschnittlich 35 % der unter dreijährigen Kinder bis Ende 2013 zu schaffen.
Erläuterungen für Träger von Kindertageseinrichtungen und für Tagespflegepersonen
... weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel
Landesförderung nach § 32 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) in Verbindung mit der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02. Januar 2007 (GVBI. I S. 3), geändert duch Verordnung vom 17. Dezember 2007 (GVBI. I S. 942)
Förderung kleinerer Bau-, Umbau- und Ausstattungsvorhaben für Kinder unter drei Jahren
Bauvorhaben von kommunalen Trägern und Trägern der freien Jugendhilfe im Umfang von 10.000 bis 50.000 Euro, die der Schaffung oder Sicherung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen oder altersübergreifenden Gruppen dienen, können über die sog. "kleine Bauförderung" (ehemals geregelt in der "Offensive für Kinderbetreuung") gefördert werden.
Verordnung zur Landesförderung vom 02.01.2007
Änderungsverordnung vom 17.12.2007
... weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan
Jedes Kind in Hessen soll möglichst früh, möglichst optimal und nachhaltig gefördert werden. Deshalb hat die Landesregierung einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren erstellt.
Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO)
Kindertageseinrichtungen im Vogelsbergkreis
• Alsfeld
• Feldatal
• Gemünden
• Grebenau
• Kirtorf
• Mücke
• Schlitz
• Schotten
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