Sie haben eine/n Deutsche/n Ehegattin/Ehegatten oder eine/n Deutsche/n Lebenspartner/Lebenspartnerin
Sie haben seit 3 Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
Sie sind seit mindestens 2 Jahren verheiratet mit einem deutschen Ehegatten und führen eine eheliche Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehegatten oder leben seit mindestens 2 Jahren in Lebensgemeinschaft mit Ihrem eingetragenen Lebenspartner/Lebenspartnerin
Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten
Sie haben ausreichend Deutschkenntnisse (z.B. Zertifikat Deutsch – Niveau B1, erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses oder Deutscher Schulabschluss)
Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, sowie Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder Deutscher Schulabschluss)
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland
Sie sind bereit Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, bzw. zu verlieren (davon gibt es Ausnahmen - bitte fragen Sie nach Ihrer Staatsangehörigkeit)