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Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Tieren stehen, ist erlaubnispflichtig und muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden. Hierunter fallen z.B.

Ein entsprechendes Merkblatt sowie Anftragsformulare finden Sie hier:

Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 TSchG

Antrag 1 -  Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TSchG - Versuchszwecke

Antrag 2 - Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TSchG

Antrag 3 - Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TSchG

  

 

 


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