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Eingliederungshilfen für Behinderte

Für schwerbehinderte Kinder werden in Tageseinrichtungen (Kindergärten) Integrationsplätze eingerichtet, wo sie zusammen mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Der Kindergartenträger erhält für die zusätzlich entstehenden Personalkosten, die durch die Betreuung des behinderten Kindes anfallen, für das Kindergartenjahr einen Zuschuss in Höhe von 16.595,00 Euro je behindertem Kind.

Hilfen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen erbringt der so genannte Familienentlastende Dienst, der im Vogelsbergkreis vom DRK durchgeführt wird. Dieser Dienst steht für Familien, in denen Behinderte betreut werden als Entlastung der betroffenen Familien und zur Vermeidung eventueller Folgekosten für vollstationäre Betreuung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ambulante Hilfen zur Entlastung der Familien-/Partner-/ Lebensgemeinschaften. Angeboten wird die Betreuung und die damit verbundene Pflege bei Verhinderung der Betreuungsperson sowohl im häuslichen Bereich als auch in Räumlichkeiten des Fachdienstes. Daneben werden aber auch Freizeitangebote außerhalb des häuslichen Bereiches wie Begleitung und Hilfen bei individuellen Aktivitäten sowie bei Gruppenaktivitäten angeboten. Diese Leistung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung erfolgt für den Landeswohlfahrtsverband die Bearbeitung im Rahmen des Betreuten Wohnens. Nach § 3a BSHG soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die erforderlichen Hilfen soweit wie möglich außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen gewährt werden. Der sogenannten "offenen Hilfe" ist hiernach der Vorrang einzuräumen. Die entsprechenden Wohngemeinschaften sind ein Angebot an bestimmte Behindertengruppen, um durch eine ambulante Betreuung einen kostenintensiveren Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer entsprechenden Nachsorgeeinrichtung zu vermeiden. Über die Aufnahme eines Behinderten in eine Betreute Wohngemeinschaft/Betreutes Einzelwohnen entscheidet der örtliche Sozialhilfeträger aufgrund eines fach- oder amtsärztlichen Gutachtens im Einvernehmen mit dem Träger der Betreuten Wohngemeinschaft. Träger für das Betreute Wohnen sind im Vogelsbergkreis die Vogelsberger Lebensräume für psychisch Kranke und für Suchtkranke. Für den Bereich der Suchtkranken steht außerdem die Einrichtung "Melchiorsgrund" zur Verfügung. Für geistig Behinderte ist die Behindertenhilfe e.V. Herbstein Träger. Daneben werden von der AIDS-Hilfe Fulda Plätze für AIDS-Kranke vorgehalten.

Im Vogelsbergkreis besteht eine Tagesstätte für Psychisch Kranke, deren Träger die Vogelsberger Lebensräume sind. Hier werden seelisch behinderte Menschen, die nicht krankenhausbehandlungsdürftig sind und eine berufliche Eingliederung noch nicht wieder möglich ist, betreut. Die Tagesstätte bietet regelmäßige und verbindliche Angebote zur sozialen Eingliederung für eine ganz spezielle Zielgruppe. Sie soll eine Betreuung und Förderung anbieten, die den Besuchern eine ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechende soziale Eingliederung und Teilhabe am Alltagsleben ermöglicht. Auch hier erfolgt die Bearbeitung im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes, mit dem die Kosten abgerechnet werden.
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