Das Amt für den ländlichen Raum ist die zuständige Dorferneuerungsbehörde im Vogelsbergkreis. Aktuell sind 24 Orte des Vogelsbergkreises im Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen.
Das Amt für den ländlichen Raum
Sämtliche Förder- und Auszahlungsanträge werden hier koordiniert und abschließend bearbeitet. Das Amt für den ländlichen Raum ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Ziele der Dorferneuerung:
Aktuelle Übersicht zu den Dorferneuerungsschwerpunkten im Vogelsbergkreis mit Laufzeiten, den jeweils zuständigen Büros für die Privatberatung sowie Ansprechpartner beim Amt für den ländlichen Raum...hier
Die Durchführung eines Beratungstermins ist Voraussetzung für eine Förderung. Der Termin wird gemeinsam vom zuständigen Planungsbüro und dem Amt für den ländlichen Raum durchgeführt. Ergebnis des Beratungstermins ist ein für die Förderung grundlegendes Beratungsprotokoll.
Einzureichende Unterlagen vor Bewilligung:
- Förderantrag
- Kostenangebote bzw. Kostenschätzung eines Architekten
- ggf. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalrechtliche
Genehmigung
- ggf. Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung 2009 bei Wärmeschutz-
maßnahmen (Einzelbauteilnachweis)
- Bestätigung der Bankverbindung durch die Hausbank oder Vorlage einer Kopie
des Personalausweises und der Bankkarte
Wichtiger Hinweis: Mit der Maßnahme kann erst nach Erhalt eines schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn wird auch der Kauf von Materialien oder eine Auftragsvergabe gewertet. Der Beginn vor Bewilligung schließt die Förderung der Maßnahme aus!
Einzureichende Unterlagen vor Auszahlung:
- Antrag auf Bewilligung der Zahlung und Verwendungsnachweis
- bezahlte Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsbelegen
- ggf. Nachweis über Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2009