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Denkmalschutz

Denkmalschutz?!
Häufig stehen Gebäude in alten Ortskernen unter Denkmalschutz, entweder als Einzeldenkmal oder im Rahmen einer Gesamtanlage.Wenn Sie ein Gebäude innerhalb eines alten Ortskernes erwerben oder verändern wollen, fragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Bauamt nach, ob dies für Ihr Objekt zutrifft und ob bei Ihrem Vorhaben die Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind. Die Bauämter des Kreises und der Stadt Alsfeld, die auch die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahrnehmen, geben Ihnen als Ihre Servicepartner gerne Hilfestellung und klären die denkmalschutzrechtlichen Belange sorgfältig mit Ihnen ab.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei den Unteren Denkmalschutzbehörden, denn nachträglich genehmigte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Was bedeutet Denkmalschutz für den Bauherren?

Keine Sorge! Denkmalschutz bedeutet nicht, dass Sie ein Gebäude nicht verändern dürfen.

Es wird aber vom Bauherrn Sorgsamkeit im Umgang mit und Wertschätzung der Besonderheit des historischen Bauwerks als Kulturgut erwartet. So werden bei baulichen und gestalterischen Veränderungen an die Art und Weise der Gestaltung bzw. der Ausführung bestimmte Anforderungen gestellt, die substanzschonend sowie form- und werkgerecht einvernehmlich zu einer denkmalgerechten Individuallösung führt.
Dies kommt letztendlich auch dem Werterhalt des Bauwerks und somit dem Bauherren selbst zu Gute. Die Unteren Denkmalschutzbehörden stehen Ihnen hierbei beratend, auch bei technischen Details, gerne zur Verfügung. Weiterhin berät die in der Probstei Johannesberg ansässige Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalschutz Handwerksbetriebe und Hauseigentümer kostenfrei zu Fragen der Denkmalpflege und Altbausanierung. Aus einer Datenbank vermittelt die Beratungsstelle auf Anfrage allen Ineressierten Adressen von denkmal- und altbauerfahrenen Handwerksbetrieben.

Prinzipiell bedürfen alle Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

Dass Denkmalschutz kein Nachteil, sondern in fast allen Fällen mit Vorteilen verbunden ist, wollen wir kurz stichwortartig benennen:

  1. Sonderabschreibung der erhaltenden Maßnahmen
    (8 Jahre 9 %, dann 4 Jahre 7 % der Kosten)
  2. Ggf. Förderung durch das Land über Mittel der Dorferneuerung, Altstadtsanierung, oder direkt über das Landesamt für Denkmalpflege.

Weitere Informationen und Steuertipps für Denkmaleigentümer erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung


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