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Betreuungsstelle

Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht hat das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Gleichzeitig wurde der Begriff der "Entmündigung", "Vormundschaft" und "Pflegschaft" abgeschafft. Heute wird in jedem Einzelfall überprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch selbst regeln kann und wo er Unterstützung benötigt. Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichend vorhanden sind oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistiger Behinderung, seelischer Behinderung und körperlichen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Es kann sich dabei etwa um Vermögens-, Renten-oder Wohnungsprobleme,  aber auch um Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts handeln. Aufgabe der Betreuungsstelle ist es im weitesten Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen in einem vormundschaftlichen Betreuungsverfahren Geltung zu verschaffen.

 Angebot:                                                                                      

Kosten: 
keine 

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht zum Download in der Broschüre des Bundesjustizministeriums hier.

Für den Fall, dass man infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, empfiehlt es sich, über eine Vorsorgevollmacht (pdf-Datei) und eine Betreuungsverfügung (pdf-Datei) nachzudenken.
Ebenso als pdf-Dateien zum Download: Antrag
Um spätere Diskussionen nicht aufkommen zu lassen, können Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Dies wird von der Betreuungsstelle des Vogelsbergkreises für eine Gebühr von 10,- Euro durchgeführt, ebenso von allen Ortsgerichten. Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt es in einer Broschüre (pdf-Datei)

Links: Info zum Betreuungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz
           Online-Lexikon Betreuungsrecht
          
         

Anschrift:
Betreuungstelle des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach 

Büro:
A 027
Telefon: 06641/977-232 
Fax:06641/977-237 
E-Mail: betreuungsstelle@vogelsbergkreis.de

Mitarbeiter/innen:
Herr Kluger (Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, Fachkrankenpfleger) 
Frau Villmann (Verwaltung)

Sprechzeiten: Mo-Do von 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
                                     


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