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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren seit 01.10.2006 auch in Hessen möglich!

Seit dem 01.10.2006 wird in Hessen der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchgeführt. Jugendliche können dann bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Begleitperson erlaubt. Hierbei sollen bereits mit 17 Jahren Fahrpraxis und Fahrroutine entwickelt werden, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Hierzu möchte Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises nachfolgend einige Info´s geben.

Wer kann es beantragen?
Jugendliche, die mindestens 16 ½ Jahre alt sind, können einen entsprechenden Antrag stellen und sich zur Ausbildung in einer Fahrschule anmelden. Die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall die Eltern) müssen Ihre Zustimmung zur Teilnahme am Modellversuch und zu jedem Begleiter erteilen.

Wer kann Begleiter werden?
Die Begleitperson muss nicht Erziehungsberechtigter sein, es wird aber empfohlen, dass die Eltern diese Aufgabe übernehmen.
Voraussetzungen für Begleiter:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Welche Unterlagen sind nötig?
- "normaler" Führerscheinantrag (bei den Fahrschulen erhältlich),
zusätzlich:
-  Antrag auf Teilnahme am Modellversuch (Download)
- 1 Beiblatt für jeden Begleiter (Download)

Wo ist der Antrag abzugeben? 
Die Antragsunterlagen sind von dem/der Jugendlichen
- persönlich und
- in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten
bei der Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises abzugeben (Adressen s.u.). Bitte Personalausweise (Jugendlicher und Erziehungsberechtigter) mitbringen!

Welche Gebühren sind fällig?
Der Antragsteller zahlt 52,10 €, je Begleitperson werden nochmals 8,40 € fällig. Die Gebühren sind bei Antragsabgabe zu entrichten.

Wie kann man sich vorbereiten? 
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung in der Fahrschule wird sowohl dem Fahranfänger als auch den Begleitern dringend empfohlen! (Download Infoblatt zur Vorbereitungsveranstaltung)

Wie geht´s dann weiter? 
Fahrschulausbildung sowie theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgen in genau demselben Umfang, wie es auch bei 18-jährigen der Fall ist.

Und nach der Prüfung? 
Nach der Prüfung wird bei Vollendung des 17. Lebensjahres eine zeitlich befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, mit der man unter Auflagen in Deutschland fahren darf. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird dann der "richtige" EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Welche Auflagen sind zu beachten? 
- Es darf nur zusammen mit einer genehmigten Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabei haben und diesen zu
  Kontrollzwecken aushändigen.
- Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein oder unter Einfluss von
  Betäubungsmitteln stehen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Auflagen? 
Die Fahrerlaubnis wird in jedem Fall widerrufen und kann nur unter erschwerten Voraussetzungen neu erteilt werden. Außerdem drohen Bußgelder und Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises in

36304 Alsfeld, Hersfelder Str. 57, Tel. 06631/792-727, -728
(Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 bis 17.00 Uhr)

oder in

36341 Lauterbach, Rimloser Straße 29, Tel. 06641/977-965, -966, -967
(Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 7.00 bis 17.00 Uhr)

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