Die Bauleitplanung!
Die Bauleitplanung ist das Instrument für die räumliche Entwicklung auf Gemeindeebene. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Grundstücke. Die Bauleitplanung gliedert sich in eine vorbereitende Bauleitplanung, den sog. Flächennutzungsplan, und eine verbindliche Bauleitplanung, den sog. Bebauungsplan. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Dabei soll sie die öffentlich-rechtlichen Belange als auch die privaten Belange der einzelnen Bürger berücksichtigen.
Der Flächennutzungsplan!
Der Flächennutzungsplan stellt, wie der Name schon sagt, die geplante Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Im Flächennutzungsplan werden die Bauflächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, gemischte Nutzungen und Sondernutzungen, die Gemeinbedarfseinrichtungen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Wasserflächen, die Flächen für die Ver- und Entsorgung, die Flächen für die Landwirtschaft, Wald sowie die Flächen für Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist nur behördenverbindlich und bindet vor allem die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde bei ihrer verbindlichen Bauleitplanung, also bei den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen.
Der Bebauungsplan!
Als verbindlicher Bauleitplan setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke zu nutzen sind. Er umfasst im Gegensatz zum Flächennutzungsplan immer nur Teilgebiete der Gemeinde. Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange von Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung der jeweiligen Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach in Kraft treten rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen sind somit baurechtliche Bestimmungen wie z. B. die Vorschriften der Hessischen Bauordnung.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan zur Durchführung von Bauvorhaben und von Erschließungsmaßnahmen. Er verbindet städtebauliche Planung mit städtebaulichen Durchführungsmaßnahmen, wie sie im städtebaulichen Vertrag zwischen Kommune und Bauherr ausgehandelt werden können.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, den die Gemeinde gleichzeitig aufstellt. Ziel des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist es, für Investoren größerer Bauvorhaben schneller als üblich, d. h. über ein normales Bebauungsplanverfahren und die anschließende Baugenehmigung, mit Baumaßnahmen beginnen zu können.