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Hausbau - Der Entschluss ist gefasst

Sie haben sich entschlossen ein Haus zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu erwerben, Sie möchten erweitern oder umbauen …

Bevor Sie ein Grundstück oder eine bestehende Immobilie erwerben, klären Sie bitte, inwiefern das Grundstück bebaubar bzw. die Immobilie veränderbar ist, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben!
Denn: Nicht jede Vorstellung lässt sich auf jedem Grundstück realisieren!

Um diese Frage zu klären stehen Ihnen Kreisbauamt und Architekten gerne hilfreich zur Verfügung. Deshalb unser Tipp:

Prüfen Sie in Ihrem Interesse rechtzeitig und sorgfältig, ob sich Ihr Wunschhaus auch tatsächlich auf dem ins Auge gefassten Grundstück verwirklichen lässt.

Der Entschluss ein Haus zu bauen ist nach sorgfältiger Überlegung gefasst. Jetzt beginnt das Planen, und damit stellt sich oft die Frage: Wie finden Sie ein Ihren Vorstellungen entsprechendes Baugrundstück? Falls Sie nicht durch private Angebote oder sonstige Vermittlungen ein geeignetes Grundstück erwerben können, sollten Sie sich an Ihre Gemeinde wenden, die Sie gerne berät und vielleicht auch ein Grundstück anbieten kann. Darüber hinaus können Sie sich an den Immobiliendienst von Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder an Makler wenden bzw. die Angebote der Zeitungen studieren.

Wo können Sie hierüber verbindliche Informationen erhalten? Was ist zu beachten?

Fragen Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde oder dem Kreisbauamt (Tel. 06641/977-460 oder 06641/977-470), ob für das Ihnen angebotene bzw. gewünschte Grundstück ein Bebauungsplan verbindlich ist. Wenn ja, informieren Sie sich bitte frühzeitig über die inhaltlichen Vorschriften dieses Bebauungsplanes, den Sie bei der Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt einsehen können. Selbstverständlich können Sie dabei auch die erforderlichen Erläuterungen erhalten. Ihre Gemeinde und das Kreisbauamt verstehen sich als Ihre Partner und beraten Sie gerne. Nutzen Sie in Ihrem Interesse das Service-Angebot.

Auf folgende Punkte sollten Sie bei der Einsichtnahme besonders achten:

Durch frühzeitige Klärung dieser und weiterer Fragen und der entsprechenden Berücksichtigung bei Ihrer Planung sparen Sie viel Zeit beim späteren Genehmigungsverfahren Ihres Bauantrages.


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