Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Vogelsbergkreis haben. Dies betrifft die Städte: Alsfeld, Grebenau, Herbstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Lauterbach, Romrod, Schlitz, Schotten und Ulrichstein sowie die Gemeinden: Antrifttal, Feldatal, Freiensteinau, Gemünden, Grebenhain, Lautertal, Mücke, Schwalmtal und Wartenberg.
Vogelsbergkreis Der Landrat Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten Goldhelg 20, Gebäude B, Zimmer 3-9 36341 Lauterbach | ||
Telefon | : | (06641) 977-131 |
Telefax | : | (06641) 977-144 |
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Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin !
Vorsprachen mit Terminvereinbarung werden vorrangig bearbeitet. Sie haben aber auch die Möglichkeit ohne Termin vorzusprechen. Montags, Donnerstags und Freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sind Vorsprachen ohne Terminvereinbarung möglich. Termine sollten möglichst auf Zeiten außerhalb dieser allgemeinen Sprechzeiten gelegt werden, da es ansonsten in der allgemeinen Sprechzeit zu erhöhten Wartezeiten führen kann, wenn z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu dieser Zeit mehrere Terminvorsprachen haben und gleichzeitig mehrere Besucher ohne Termin vorsprechen.
Die Zuständigkeit innerhalb der Ausländerbehörde richtet sich grundsätzlich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens der Ausländerin oder des Ausländers. Je nach Anliegen können sich aber andere Zuständigkeiten ergeben. Sie können uns unter den unten angegebenen Telefonnummern und E-Mail Adressen erreichen.
Sachbearbeiter/in | Zuständigkeit | Telefon (06641) | |
Frau Dorfner-Weber | A – B | 977-134 | |
Herr Belletz | C – K | 977-135 | |
Frau Geisel | L – Q | 977-136 | |
Herr Schrimpf | R – Z | 977-131 | |
Herr Krapf | A und H - N | 977-138 | |
Frau Spielberger | B - G | 977-146 | |
Frau Lehmann | O – Z | 977-137 |
Über die folgenden Themengebiete können Sie einige allgemeine Informationen erhalten und zum Teil auch Antragsformulare oder Informationsblätter aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.
2. Asylrecht
3. Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel)
4. Der elektronische Aufenthaltstitel - eAT (ab 1. September 2011)
6. Gebühren
8. Integrationskurs (Sprachkurs)
10. Wohnsitznahme
Stand: März 2011