Vogelsbergkreis
Der Landrat Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde
Goldhelg 20, Gebäude B, Zimmer 3-9
36341 Lauterbach
Telefon: (06641) 977-131
Fax: (06641) 977-144
E-Mail: auslaenderbehoerde@vogelsbergkreis.de
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags
jeweils von 08.30 bis 11.00 Uhr
Dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Mittwochs ist keine Sprechzeit!
Sofern ein Angehöriger eines Staates, für den Visumspflicht in der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Möglichkeit hat, die Voraussetzung "Ausreichende Sicherung des Lebensunterhaltes" für die Dauer eines beabsichtigten Besuches in der BRD nachzuweisen, besteht durch die Abgabe einer Verpflich-tungserklärung dennoch die Möglichkeit für den Ausländer, dieses Tatbestandsmerkmal zu erfüllen.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich ein Dritter ( in der Regel eine Privatperson ) der Ausländerbehörde gegenüber, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers, sowie ggfs. für dessen Auseisekosten aufzukommen. Ein entsprechendes Antragsformular ist nachstehend beigefügt.
Die Verpflichtungserklärung ist die schriftliche Zusicherung einer Privatperson, für den Unterhalt und die Ausreisekosten eines Ausländers aufkommen zu wollen. Es handelt sich dabei um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Die Verpflichtungserklärung bedarf der Schriftform (§ 68 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz). Sie ist als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung der Ausländerbehörde gegenüber zu erklären.
Daher hat der Verpflichtende auch persönlich bei der Ausländerbehörde vorzusprechen.
Verpflichtungserklärungen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn eine gewisse Gewähr dafür gegeben ist, dass die Kosten auch tatsächlich getragen werden können.
Die Ausländerbehörde bzw. die Auslandsvertretung muss daher ermitteln, ob der Einlader wirtschaftlich überhaupt in der Lage ist, die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen. Die Behörde hat hier eine recht umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen ( Bonitätsprüfung ). Hierzu ist die Vorlage geeigneter Nachweise (siehe Seite 6 des beigefügten Dokumentes ) notwendig.
Bitte bringen Sie diesen Antrag ausgefüllt mit den in dem Merkblatt aufgeführten Unterlagen zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit.
Es ist empfehlenswert, den Antrag schon am PC auszufüllen und ausgedruckt zur Vorsprache mitzubringen. Lesefehler durch unleserliche Handschriften werden so vermieden!
Hier erhalten Sie nähere Infos zu dem Themenkomplex